Rettet das saubere Trinkwasser - Für ein solides Wassergesetz

Veröffentlicht am 12.02.2010 in Landespolitik

Gegen alle Widerstände will die Staatsregierung bis zum 1. März das Wassergesetz durchpeitschen. SPD-Umweltsprecher Ludwig Wörner warnt: Erste Schritte einer Privatisierung der Wasserversorgung. Wasser wird für die Bürger teurer. Trinkwasserschutzgebiete: Schlusslicht Bayern

Die schwarz-gelbe Koalition in Bayern möchte gegen den Widerstand von Bürgern, Kommunen, Verbänden und Mineralbrunnen ein neues Wassergesetz verabschieden. Am 11. Februar wird dazu eine Anhörung im Bayerischen Landtag stattfinden. Bereits am 1. März soll das Gesetz verabschiedet werden. Dies ist viel zu schnell, denn eine Möglichkeit, die Einwände noch aufzunehmen, gibt es praktisch nicht. Deshalb haben die Abgeordneten von SPD und Freien Wählern vor kurzem unter Protest den Umweltausschuss verlassen. Das neue Wassergesetz opfert die bewährte kommunale Daseinsvorsorge für das Wasser und lässt den Klientelinteressen von Schwarz-Gelb freien Lauf. SPD-Umweltsprecher Ludwig Wörner ist überzeugt, dass das Gesetz im Endeffekt zu einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität in Bayern führen wird.

Erste Schritte einer Privatisierung der Wasserversorgung
Der vorgelegte Gesetzentwurf zum Bayerischen Wassergesetz ist ein Anschlag auf das öffentliche Gut Wasser sowie die Daseinsvorsorge der bayerischen Bürger und Bürgerinnen. Zu Gunsten von Einzelinteressen wird die Qualität des bayerischen Trinkwassers bedroht. Die bayerische Staatsregierung, will das Gesetz bis zum 1. März durchpeitschen. Ohne auf die zahlreichen Experten zu hören und die Sorgen der kommunalen Wasserversorger ernst zu nehmen, werden Einzelinteressen bedient und die ersten Schritte einer Privatisierung der Wasserversorgung eingeleitet. Neben der Verringerung des Trinkwasserschutzes werden zusätzlich die Wasserwirtschaftsämter als unabhängige Behörden geschwächt. Für die SPD hat die öffentliche Wasserversorgung eine herausgehobene Stellung. Im Gegensatz zu der Gesetzesvorlage fordert die SPD für einen nachhaltigen Trinkwasserschutz eine verbindliche und zwingende Festsetzung von Wasserschutzgebieten.

Wasserschutzgebiete werden ad absurdum geführt
Die Regelung zu Gewässerrandstreifen (Art. 21 BayWG-E) ist für einen vorsorgenden Gewässerschutz nicht ausreichend. Wir fordern eine gesetzliche Festlegung von mindestens 10 Meter Gewässerrandstreifen. Zusätzlich sollte der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Bereich von Gewässerrandstreifen verboten werden.

Wasser wird für die Bürger teurer
Die Regelungen zu den Wasserschutzgebieten, insbesondere zu Art. 32 BayWG-E, Ausgleich für schutzbedingte Belastungen, sind eine untragbare Belastung für die dezentrale Wasserversorgung in Bayern. Mit dieser Regelung werden die Wasserschutzgebiete ad absurdum geführt. Gegner von Wasserschutzgebieten können in Zukunft diese Schutzgebiete mit baulichen Anlagen entwerten und bekommen dafür noch Ausgleich. Die Kosten hierfür müssen die lokalen Wasserversorger tragen. Das Wasser für die Bürger wird damit teurer und noch dazu schlechter.Durch die Gesetzesvorlage können die bayerischen Wasserkraftbetreiber und Wasser- bzw. Abwasserunternehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Auf die über 2000 kleineren Wasserversorger in Bayern sind damit Forderungen möglich, die deren Existenz nachhaltig gefährden.

Indiskutabel ist auch die komplette Streichung des Art. 36. Schützenswerte Wasservorkommen, wie z.B. natürliche Mineralwasserquellen können dadurch in Zukunft zusätzlich zum geologischen und natürlichen Schutz nicht mehr rechtlich wirkungsvoll (durch eine Reinhalteverordnung mit Schutzgebietscharakter) geschützt werden.

Trinkwasserschutzgebiete: Schlusslicht Bayern
Der ehemalige Ministerpräsident Stoiber hatte versprochen, dass der Umfang der Trinkwasserschutzgebiete in Bayern nie mehr als 5 Prozent der Landesfläche ausmachen werde. Das Versprechen halten auch seine Nachfolger: Gerade mal 3,25 Prozent der Landesfläche sind es, die heute Schutzgebiet sind. Damit ist Bayern Schlusslicht. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 13 Prozent, die Nachbarländer Hessen und Baden-Württemberg haben 37 bzw. 21 Prozent der Landesfläche ausgewiesen. Selbst der Stadtstaat Hamburg hat 11 Prozent als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, der Freistaat Sachsen immerhin noch 8,4 Prozent.Neue Schutzgebiete: Über 400 Verfahren dümpeln teilweise seit 15 Jahren
Dabei sind die bis auf wenige Ausnahmen kommunalen Wasserversorger in Bayern dringend auf neue Schutzgebiete angewiesen, um die Wasserversorgung sicherzustellen. Doch nach wie vor sind 421 Verfahren nicht abgeschlossen. Ludwig Wörner: „Die Staatsregierung schützt hier an der falschen Stelle."

 
 

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